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Schlichtungsstelle Energie e.V
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Seit dem 1. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. |
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